Satyagraha - Zentrum für Musik, Kunst, Sprache, Gesundheit

Sie können die Räumlichkeiten von Satyagraha jederzeit anmieten, sofern die Termine vacant sind.

Nutzungsbedingungen

Drei Einheiten pro Tag:

vormittags (ca. 9:00 Uhr bis 13: 00 Uhr)                                                         70,- Euro

nachmittags (ca. 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr)                                                      70,- Euro

abends ( ca. 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Verlängerung nach Absprache)               70,- Euro.

Ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 24 Uhr -Verlängerung nach Absprache        100,- Euro

Nutzung mitFlügel für eine Abendveranstaltung100,- Euro                                         

Flügelnutzung separat: 30,- Euro

Bei der Raumvermietung kommt noch eine gesetzliche MwSt. in Höhe von 19 % dazu.                                  Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Bitte beachten Sie, dass bis 10 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin der vereinbarte Betrag auf unserem Konto gebucht sein muss.

Ohne die von Ihnen ausgefüllte schriftliche Vereinbarung findet keine Raumvermietung statt.                      Bitte ausgefüllt per Mail an uns faxen unter 0711-85 10 07

Besichtigungen nur nach Vereinbarung.

Anfragen: 0711/8566024 oder E-Mail: info@satyagraha-zentrum.de

Nutzung der Medien sofern angefragt:                                                                                           Flipchart (einschl. Papier und Stifte) sind vorhanden.                                                                                    Für die Bereitstellung eines Beamers werden 30,- € (+ 19% MWSt) berechnet.

Getränke:                                                                                                                                    Ausdrücklich gewünschte Bereitstellung von Getränken ist möglich.                                                            Die Getränke werden flaschenweise durch Selbstzahlung abgerechnet.                                                      Eine Preis-Orientierungsliste liegt bei.

Benutzung der Räumlichkeiten                                                                                                          Das Haus und seine Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
Im gesamten Gebäude besteht ein absolutes Rauchverbot.
Das Anbringen von Plakaten, Hinweisschildern, Dekoration u.ä. an Wandflächen, Holzwerk sowie bauliche Veränderungen innerhalb der vermieteten Räumlichkeiten und die Installation etwa für die Veranstaltung des Mieters erforderliche Zusatzeinrichtungen während der Mietzeit, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Reinigung und Reinigung                                                                                                                       Benutztes Geschirr bitte selbst abspülen und wieder einräumen.

Pflichten und Obliegenheiten des Mieters, Sicherungsmaßnahmen                                                 Der Mieter ist verpflichtet, die allgemeinen oder besonderen feuerpolizeilichen, bau- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Verkehrssicherungspflicht                                                                                                                 Der Mieter übernimmt für die Zeit des Mietvertrages die Verkehrssicherungspflicht an den gemieteten Räumen. Er stellt den Vermieter von Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in bezug auf die gemieteten Räume im Innenverhältnis frei.

Gewährleistung und Haftung                                                                                                              Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Veranstaltung (einschließlich der Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten) entstehen.
Gewährleistungsansprüche für bei Abschluss des Mietvertrags nicht erkennbare Mängel sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche der Mieter sind ausgeschlossen
.

Nachweis einer Haftpflichtversicherung                                                                                           Der Mieter muss für die jeweilige Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen können.

Zutrittsrecht                                                                                                                                      Dem Vermieter und seinen Beauftragten ist jederzeit der Zutritt zu den vermieteten Räumen zu gestatten.

Schlussbestimmungen                                                                                                           Gerichtstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages wurden nicht getroffen.                                                        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.                                                                                                                                        Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken
.

Absagen des Termins:

Bei kurzfristigen Absagen bis 1 Woche vor dem vereinbarten Nutzungstermin sind 50 % des Mietpreises fällig.

Sollte die Absage vorher erfolgen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- €.